§ 45 FamFG - Formelle Rechtskraft § 46 FamFG - Rechtskraftzeugnis § 47 FamFG - Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte; Nachrichten zum Thema. Auch wenn nach dem Gerichtstermin die Scheidung feststeht: Nachgewiesen werden kann sie erst, wenn sie „schwarz … Zu den Rechtsmitteln zählen insbesondere Berufung und Revision. Erweiterte Suche ×. Auflage 2010 § 1960 Rdz. Kann ich hierdurch trotzdem die Rechtskraft der Scheidung hinauszögern, oder wäre jetzt der Beschluss vom 07.05.19 vom AG zur Scheidung und Versorgungsausgleich nach Ablauf der Beschwerdefrist ( 07.06. § 40 Abs. Erst mit der …
Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Niedersachsen XII ZB 629/13 Die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde hemmt den Eintritt der formellen Rechtskraft gemäß § 45 Satz 2 FamFG auch für solche Teile der Entscheidung, die der Beschwerdeführer nicht angefochten hat, solange für einen anderen Beteiligten noch die Möglichkeit besteht, sich der Beschwerde anzuschließen und … FamFG 46; ZPO 573: Orientierungssatz: Die Erinnerung gegen ein Rechtskraftzeugnis ist gemäß § 46 FamFG i. V. m. § 573 Abs. Wirksamkeit bedeutet Vollstreckbarkeit. § 40 Wirksamwerden (1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.
Beschluss Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen Die Rechtsbeschwerde zum BGH in Familiensachen ist nur und ausschließlich dann zulässig, wenn sie vom OLG im Beschluss zugelassen wurde (§ 70 Absatz 1 FamFG).