2 Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Versammlungsrecht Ministerium des Innern und für Sport Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) 2 GG einschränkt. zuständigkeitsverordnung versammlungsgesetz. zuständigkeitsverordnung versammlungsgesetz ZustVO VersamG. 8 GG im freiheitlich-demokratischen Staat besonders zu berücksichtigen. Bitte wählen Sie aus dem oben angezeigten Link zum Bestandsverzeichnis den aktuellen Text aus. Toggle navigation. 1 GG unterliegt (s.o. Allerdings kann von dieser gesetzlichen Möglichkeit nur als allerletztes Mittel und unter Berücksichtigung von Art. (1) 1 Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Öffentliche Versammlung (s.o.) (1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Externer Link Versammlungs­gesetz (VersammlG) zum Gesetzestext. ; 468 ), müssen die gesetzlichen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit verhältnismäßig sein. VersG Abschnitt IV Strafvorschriften § 21 bis 3 J (Androhung) von Gewalttätigkeiten / grobe Störungen, um. (2) Dieses Recht hat nicht, wer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat. § 5 Versammlungsleitung. zuständigkeitsverordnung versammlungsgesetz zuständigkeitsverordnung versammlungsgesetz 1 des Grundgesetzes grundsätzlich nur öffentliche Versammlungen, das heißt Versammlungen, zu denen jede Person Zutritt hat. Zuständigkeit nach dem Versammlungsrecht in Rheinland-Pfalz Vollzitat: VersammlG Versammlungsgesetz in der Fassung der ... VORIS NVersG | Landesnorm Niedersachsen | Gesamtausgabe ... 3 des Landesorganisationsgesetzes … Befugnisse nach dem Versammlungsrecht - juracademy.de Soweit die Versammlungsfreiheit den Gesetzesvorbehalten der Art. § 1 Sachliche Zuständigkeit § 2 Örtliche Zuständigkeit § 2a [aufgehoben] § 3 Inkrafttreten Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach dem Versammlungsgesetz ( VersGZuVO) [1] Vom 25. Bundesland: Baden-Württemberg. zuständigkeitsverordnung versammlungsgesetz ( GVBl.I/06, [Nr. Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten nach dem ... 4 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V 1, 2. 01.02.2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)